Schutz junger Pflanzen:
Junge Pflanzen, kenntlich durch blaue Markierungen oder dadurch, dass sie angepflockt sind, sind unbewegliche Hemmnisse. Erleichterung gemäß Regel 24-2.
Steine in den Bunkern sind bewegliche Hemmnisse. (Regel 24-1)
Als unbewegliche Hemmnisse gelten:
Abschlagtafeln, Schilder, Entfernungsmarkierungen, Vogelsitzstangen, Dreibeine, künstliche Steinsammlungen sowie der Findling auf der Bahn 9 und 18.
Boden in Ausbesserung Teich rechts vom Grün Bahnen 5 und 14
Der Platzbereich des Teiches rechts neben dem Grün der Bahnen 5 und 14 (kenntlich durch blaue Pfähle) ist Boden in Ausbesserung, von dem nicht gespielt werden darf. Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch nehmen.
Provisorischer Ball am großen Teich vor dem Abschlag der Bahnen 4 und 13
Ist es nicht sicher, ob ein Ball im Wasserhindernis vor dem Abschlag der Bahnen 4 und 13 ist oder darin verloren ist, so darf der Spieler einen anderen Ball provisorisch nach jeder der anwendbaren Wahlmöglichkeit von Regel 26-1 spielen. Wird der ursprüngliche Ball außerhalb des Wasserhindernisses gefunden, so muss der Spieler das Spiel mit ihm fortsetzen. Wird der ursprüngliche Ball im Wasserhindernis gefunden, so darf der Spieler den ursprünglichen Ball spielen wie er liegt oder den provisorischen als Ball im Spiel weiterspielen, jedoch im Hinblick auf den ursprünglichen Ball nicht nach Regel 26-1 verfahren.
Fahrspuren am rechten Fairwayrand der Bahnen 2, 9, 11 und 18
Liegt der Ball in im Bereich der Fahrspuren darf Erleichterung im Sinne der Regel 24-2b in Anspruch genommen werden.
Schutzhütte zwischen Bahnen 1/10 und 9/18
Die Schutzhütte zwischen den Bahnen 1/10 und 9/18 sowie die Steinplatten, auf denen sie steht, sind ein unbewegliches Hemmnis. Erleichterung nach Regel 24-2b.
Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel: Zählspiel – 2 Schläge, Lochspiel - Lochverlust