Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung

zwischen

Golfplatz Westerburg GmbH & Co. KG
Sitz: Kirchplatz 1, 82049 Pullach
Betriebsstätte: Klosterfreiheit 9, 38364 Schöningen

– nachfolgend „Betreiber“ –

und

  • 1 Gegenstand der Vereinbarung

Der Betreiber gewährt dem Mitglied das persönliche, nicht übertragbare Recht, die vom Betreiber betriebene Golfanlage in Schöningen (Klosterfreiheit 9, 38364 Schöningen), insbesondere den 9-Loch-Platz, Übungseinrichtungen sowie die zugehörige Infrastruktur, im Rahmen der jeweils gültigen Platz-, Spiel- und Hausordnung zu nutzen („Spielrecht“). Das Spielrecht ist ausschließlich personenbezogen und nicht übertragbar. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Anlage besteht nicht.

 

  • 2 Nutzungsentgelt

Für den Zeitraum 01.04.2026 – 31.03.2027 (Rumpfjahr)- bitte ankreuzen!

  • Jahreszahlung: 795 €
  • Monatliche Zahlung: 89,00 € nur SEPA-Lastschriftverfahren

Ab dem 01.01.2027:

  • Jahreszahlung: 1.050 €
  • Monatliche Zahlung: 89,00 € nur SEPA-Lastschriftverfahren

Bei monatlicher Zahlung handelt es sich um eine Ratenzahlung des Jahresbeitrags. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang für die gesamte Vertragslaufzeit. Die monatlichen Raten stellen keine nutzungsabhängige Vergütung dar.

Der Betreiber ist berechtigt, das Nutzungsentgelt unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung (insbesondere Personal-, Energie- und Pflegekosten sowie Inflation) nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Änderungen werden mindestens 4 Wochen vorher in Textform mitgeteilt.

 

  • 3 Zahlungsmodalitäten

Jahreszahlung:
Das Nutzungsentgelt ist jeweils bis zum 15.12. eines jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Voraussetzung für die Aushändigung der DGV-Karte sowie die Erteilung der Spielberechtigung für das Folgejahr ist der vollständige und fristgerechte Zahlungseingang. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Nutzung der Anlage.

Monatszahlung:

  • ausschließlich per SEPA-Lastschrift
  • Einzug zum Ende des laufenden Monats für den Folgemonat

Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug oder wird eine Lastschrift nicht eingelöst, ist der Betreiber berechtigt:

  • Mahnkosten i. H. v. 15,00 € je Mahnung zu erheben
  • Verzugszinsen geltend zu machen
  • das Spielrecht bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren
  • den Vertrag außerordentlich zu kündigen

Im Falle der Kündigung wegen Zahlungsverzug bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen Jahresbeitrags bestehen. Der Einzug erfolgt auch bei vorübergehender Nichtnutzung der Anlage.

 

  • 4 Nutzungseinschränkungen / höhere Gewalt

Die Nutzung der Anlage kann insbesondere durch Witterung, Platzpflege, Turniere / Veranstaltungen, behördliche Anordnungen, technische Defekte, Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien) eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

 

  • 5 Nutzungsregeln

Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung:

  • der Golfregeln
  • der Etikette
  • der Platzordnung
  • der Hausordnung

Bei Verstößen ist der Betreiber berechtigt:

  • Verwarnungen auszusprechen
  • das Spielrecht vorübergehend zu sperren
  • bei wiederholten oder schweren Verstößen fristlos zu kündigen

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

 

  • 6 Haftung

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

  • 7 Haftpflichtversicherung

Das Mitglied verpflichtet sich, eine private Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die Schäden aus der Ausübung des Golfsports abdeckt.

 

  • 8 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

  • 9 Rückerstattung / Aussetzung

Eine (auch anteilige) Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Aussetzung der Mitgliedschaft besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. längere Krankheit) kann der Betreiber nach eigenem Ermessen eine ruhende Mitgliedschaft gegen Gebühr gewähren.

 

  • 10 SEPA-Lastschrift

Das Mitglied erteilt dem Betreiber ein SEPA-Lastschriftmandat für die vereinbarten Zahlungen.

 

  • 11 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit gesetzlich zulässig.

Mitglied:

Unterschrift


Betreiber Unterschrift


Nutzungsvereinbarung_sub2

SEPA-Lastschriftmandat


Gläubiger:
Golfplatz Westerburg GmbH & Co. KG
Kirchplatz 1, 82049 Pullach

Ich ermächtige die Golfplatz Westerburg GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Golfplatz Westerburg GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.


Nutzungsvereinbarung_sub3

Bankverbindung:
Geschäftsführer Falk Raudies / Club Westerburg GmbH & Co. KG

Bank: Raiffeisenbank Pfaffenhofen a. d. Glonn eG (Martin Greppmair)

IBAN: DE88701691860000238961/ BIC: GENODEF1ODZ